Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Conway PA Veranstaltungstechnik vom 15.03.2003

§ 1 Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte verbindlich, soweit sie mit deren Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang stehen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der jeweils aktuellen Form als vereinbart. Hierzu gehören auch die jeweils gültigen Preislisten . Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruchs. Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer vorhergehenden, schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Preisstellung

1. Alle genannten Preise gelten ab Lager Oberornau ausschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Alle genannten Preise gelten, soweit gesetzlich zulässig, als freibleibend.

3. Auch kurzfristige Preisänderungen aufgrund von z. B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und /oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Bei Vermietungen oder Dienstleistungen kommt der Vertrag erst nach Bestellung des Kunden und ausschließlich nach dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen fünf Tagen schriftlich widersprochen wird. Die von uns trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordungen usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

3. Mit der Bestellung der Ware oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Dienstleistung erwerben bzw. in Anspruch nehmen zu wollen.

Bei Verkauf sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

4. Bestellt der Käufer die Ware oder Dienstleistung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

6. Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.

7. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht (Nur bei elektronischem Warenverkauf)

I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

1. Der Käufer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Käufer ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 EUR der Käufer, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 EUR hat der Käufer die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.

II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel

1. Der Käufer hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberecht bei einem Bestellwert bis zu 40,00 EUR der Käufer, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 EUR hat der Käufer die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

I. bei Verkauf:

1. Wenn keine Vorkasse vereinbart ist, sind die Zahlungsansprüche mit erfolgter Lieferung oder Leistung bzw. Bereitstellung der Ware fällig, und sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug. Werden von uns Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, so gehen sämtliche entstehende Spesen und Kosten zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks fristgerecht eingelöst und sämtliche Nebenkosten gezahlt sind.

2. Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, auch wenn für Lieferung etwas anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig.

3. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

4. Die Aufrechnung des Käufers mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl von uns verrechnet. Entgegenstehende Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises, sofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet.

6. Wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.

II. bei Vermietung oder Dienstleistung:

1. Wenn keine Vorkasse oder Teilzahlungen vereinbart sind, sind die Zahlungsansprüche mit erfolgter Lieferung oder Leistung bzw. Bereitstellung fällig. Werden von uns Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, so gehen sämtliche entstehende Spesen und Kosten zu Lasten des Mieters und/oder Auftraggebers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks fristgerecht eingelöst und sämtliche Nebenkosten gezahlt sind.

2. Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, auch wenn für Lieferung etwas anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig.

3. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Mieters und/oder Auftraggebers.

4. Die Aufrechnung des Mieters und/oder Auftraggebers mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter und/oder Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl von uns verrechnet. Entgegenstehende Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Kommt der Mieter oder Auftraggeber mit Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

6. Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes beträgt die Entschädigung pauschal 30%. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50% und bei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 70%. Bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung geschuldet.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß uns im Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. wir keine höheren Aufwendungen hatten, oder es durch anderen Einsatz unserer Arbeitskräfte und Anlagen unterlassen haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.

6. Wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt (bei Verkauf)

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf bezeichnete Forderungen geleistet werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an den neuen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Waren im Umfang aller Forderungen auf uns. Die hiernach stehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer.

4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichem Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.

5. Die Forderungen des Käufers aus dem Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in gleichem Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst.

6. Zur Abtretung der Forderung an Dritte aus dem Erlös der Vorbehaltsware ist der Käufer nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Genehmigung berechtigt.

7. Wenn wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns erklärt wird.

8. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht erfüllt.

9. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des eigenen Wohnsitz oder des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

10. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus dieser AGB vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

11. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen an den Käufer um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben.

§ 7 Lieferfristen und Termine

1. Die vom Verkäufer bestätigten Liefertermine beziehen sich auf den Zielpunkt der Absendung ab Lager Oberornau. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von Vorlieferanten verursacht wurden, wird nicht eingestanden.

2. Die Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers - um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag uns gegenüber in Verzug ist.

3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir von dem Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen.

4. Für den Fall, daß wir in Lieferverzug geratent, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.

§ 8 Gewährleistung

1. Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber dem Auftraggeber eine Gewährleistung, so ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.

2. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers.

3. Mängel sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme durch den Auftraggeber ist eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen. Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet uns solange nicht zur Gewährleistung, wie der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

4. Bei begründeter Mängelrüge sind wir befugt nachzubessern, oder die Ware zurückzunehmen und an Ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern.

§ 9 Haftung

Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 10 Mitwirkungspflicht des Kunden (hauptsächlich bei Vermietung und Dienstleistungen wenn vorher nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde)

1. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.

2. Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, daß die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.

3. Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, daß sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür, daß die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen.

4. Der Kunde haftet dafür, daß die Zeitpläne eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei uns erfragt werden kann.

5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß unbefugte Personen vom Backstage-bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür, daß sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.

6. Sollte der Aufbau für uns durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, haben wir das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustand der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.

7. Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen unserer Anlagen, für Beschädigungen unserer Anlage durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, daß die Bühne hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung unserer Anlagen und Fahrzeuge und Verletzungen unseres Personals.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Impressum
© 2006 Sean Conway - www.conwaypa.de - Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluß jeglicher Haftung